Mag. Dr. Stefanie Konrad-Langer eröffnete die Tagung mit ihrem Vortrag „Tod durch infizierte Blutkonserve – die haftungsrechtlichen Aspekte“. Daraufhin berichtete Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vizepräsident des OGH i.R., über die Folgen der Judikaturwende im Bereich wrongful birth/wrongful conception. Auf eine kurze Mittagspause folgte ein Vortrag über die Patientenentschädigungsfonds durch Dr. Gerhard Jelinek und gleich darauf eine Präsentation über die Haftungsfragen des:r Apotheker:in und die Neuerungen im Apothekenrecht vorgetragen von Dr. Karma Hohl. Vervollständigt wurde die Tagung mit einem Vortrag von Univ.-Prof. Mag. Dr. Simon Laimer, LL.M. über die ärztliche Aufklärung
in der jüngeren Judikatur des OGH.
Wir danken dem Manz Verlag und den Vortragenden für die Gelegenheit zum spannenden fachlichen Austausch!
Dauerausstellung Fritz Wotruba
Am 12.10.2024 fand an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud PrivatUniversität die Eröffnung der Dauerausstellung von grafischen Werken Fritz Wotrubas statt. Die Werke entstammen der Sammlung von Univ.-Prof. Dr. Max Leitner und wurden der Universität als Dauerleihgabe übergeben. Vorgetragen haben der Generaldirektor der Albertina, Klaus Albrecht Schröder, und die Kuratorin des Wotruba Nachlasses, Gabriele Stöger-Spevak.
Manz Jahrestagung Medizinrecht 2024
Am 12.11.2024 findet im Austria Trend Hotel Savoyen Vienna, veranstaltet von der Manz Rechtsakademie, die zweite von Dr. Mara-Sophie Häusler geleitete Jahrestagung Medizinrecht statt. Vortragen werden Dr. Karma Hohl, Dr. Gerhard Jelinek, Mag. Dr. Stefanie Konrad-Langer, Univ.-Prof. Mag. Dr. Simon Laimer, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr.
zum ProgrammGlanz und Elend von Recht und Rechtswissenschaft
Am 14.06.2024 erschien die 2. Auflage der Zitatensammlung „Das Recht in Zitaten“ diesmal unter dem Titel „Glanz und Elend von Recht und Rechtswissenschaften“.
zum BuchBerufsrecht im Schiedsverfahren
Am 17.04.2024 fand an der Universität Graz eine Aus- und Weiterbildungsveranstaltung des Forschungszentrums für Berufsrecht statt, in der Univ.-Prof. Dr. Max Leitner einen Vortrag zum Thema „die Haftung des Rechtsanwalts für schiedsrichterliche Tätigkeit“ hielt.
zum Programm„Den Behörden muss klar sein: Bei Unrecht haftet die Republik“
Das MO-Magazin für Menschenrechte interviewte in seiner 74. Ausgabe Dr. Mara-Sophie Häusler zu der von Leitner & Häusler erzielten OGH Entscheidung zum Verdienstentgang einer nach Nigeria abgeschobenen Schülerin.
zum Artikel
Podiumsdiskussion: Schadenersatz aufgrund der Geburt eines Kindes
Nach der bisherigen Rechtsprechung hat der Oberste Gerichtshof zur umstrittenen Frage von Schadenersatz für eine ungewünschte Geburt zwischen zwei Fallgruppen differenziert. Bei der unerwünschten Empfängnis eines gesunden Kindes gewährte der OGH grundsätzlich keinen Ersatz. Bei der unerwünschten Geburt eines behinderten Kindes wurde der gesamte Unterhalt ersetzt.
In einem verstärkten Senat ging der OGH von dieser uneinheitlichen Differenzierung ab, sodass nun auch für die erste Fallgruppe Ersatz gewährt wird.
Zu diesem Thema findet unter der Leitung von Max Leitner am 07.03.2024 eine Podiumsdiskussion an der SFU statt.
zum ProgrammUniv.-Prof. Dr. Max Leitner beim Bürgeranwalt
Leitner & Häusler vertritt den VKI in einem Musterverfahren über die Rückerstattungsansprüche für unzulässig ausbezahlte Provisionen an Banken. Zu diesem Thema lud nun der Bürgeranwalt am 09.12.2023 zum Gespräch ein.
Nähere Informationen dazu und zur Rolle unserer Kanzlei finden Sie weiter unten.
Verdienstentgang für eine abgeschobene Schülerin
Der Falter berichtet am 13.12.2023 erneut über den von Leitner & Häusler übernommenen Fall: Nachdem unsere Mandantin als Schülerin nach Nigeria abgeschoben wurde, verlangte sie ihren zukünftigen Verdienstentgang von der Republik. Zu Unrecht, urteilten LG und OLG. Nach Meinung des OGH kann jedoch ein Anspruch bestehen, sobald ein konkreter Verdienstentgang aus den verlorenen zwei Jahren nachgewiesen werden kann.
zum Artikel
Das war die Jahrestagung Medizinrecht 2023
Eröffnet wurde die Tagung mit einem Vortrag über das Sterbeverfügungsgesetz von Dr. Caroline Mokrejs-Weinhappel, anschließend berichtete Richter Mag. Hans Erwin Nigl über die aktuellen Entwicklungen in der Arzthaftungsjudikatur. Nach einer kleinen Mittagspause ging der Tag weiter mit einer Präsentation über die haftungsrechtliche Situation bei der Aufklärung fremdsprachiger Patient:innen, vorgetragen von Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, gefolgt von einem Vortrag der Tagungsleiterin Dr. Häusler über den Umgang mit spezifischen Behandlungswünschen und -ablehnungen. Abgerundet wurde das Programm mit dem Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Martina Schickmair über die Produkthaftung für fehlerhafte Spiralen.
Wir danken dem Manz Verlag und den Vortragenden für die Gelegenheit zum spannenden fachlichen Austausch!
Musterklage Kick-backs
Banken erhalten von Kapitalanlagegesellschaften Provisionen in Form von jährlichen Kick-back-Zahlungen, solange der/die Kund:in das jeweilige Produkt im Portfolio hält. Wird dies den Kund:innen nicht offengelegt, sind diese Provisionen unzulässig und daher den Konsument:innen herauszugeben. Leitner & Häusler vertreten den VKI nun in einem Musterverfahren vor dem Handelsgericht Wien über die Rückerstattungsansprüche für unzulässig ausbezahlte Bestandsprovisionen.
zur PresseinformationManz Jahrestagung Medizinrecht 2023
Dr. Mara-Sophie Häusler leitet die diesjährige Jahrestagung Medizinrecht, veranstaltet von der Manz Rechtsakademie am 19.10.2023 im Radisson Red Hotel Vienna. Neben Dr. Häusler werden Dr. Caroline Mokrejs-Weinhappel aus dem BMJ, Richter des OLG Wien Mag. Hans Erwin Nigl, Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka von der Universität Salzburg und Univ.-Prof. Dr. Martina Schickmair von der JKU Linz vortragen.
zum Programm
FreudPrivatissimum aus Zivilrecht
Gemeinsam mit Florian Heindler und Edwin Gitschthaler veranstaltet Max Leitner auch in diesem Wintersemester 2023/24 wieder das FreudPrivatissimum aus Zivilrecht an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Die Vorträge halten dieses Semester Sixtus-Ferdinand Kraus, Alexander Schopper und Michael Bydlinski.
zum Programm
FreudPrivatissimum aus Zivilrecht
Auch in diesem Sommersemester 2022/23 veranstaltet Max Leitner gemeinsam mit Florian Heindler und Edwin Gitschthaler das FreudPrivatissimum aus Zivilrecht an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien.
Mara-Sophie Häusler trägt am 04.05.2023 zum Thema Mitverschulden im Vertragsrecht vor. Weitere Vorträge halten dieses Semester Lukas Herndl und Mary-Rose McGuire.
zum Programm
Die angemessene Barabfindung im Squeeze-out
Dr. Wolfgang Leitner im Börsen-Kurier vom 16.03.2023
zum Artikel
Versteckte Kickbacks im Fonds
Univ.-Prof. Dr. Max Leitner und Dr. Mara-Sophie Häusler im Gespräch mit dem Gewinn (1/23) zu rechtswidrigen „Bestandsprovisionen“ und den Ansprüchen der Kund:innen auf Herausgabe dieser Kick-backs.
zum Artikel
FreudPrivatissimum aus Zivilrecht
Gemeinsam mit Florian Heindler und Edwin Gitschthaler veranstaltet Max Leitner auch in diesem Wintersemester 2022/23 wieder das FreudPrivatissimum aus Zivilrecht an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Die Vorträge halten dieses Semester Petra Leupold, Johannes Flume und Walter Doralt.
zum Programm
Eine abgeschobene Schülerin verklagt die Republik
Der Falter vom 18.05.2022 berichtet über einen von Leitner & Häusler betreuten Fall: Eine Schülerin, die trotz anhängigen Verfahrens über ihr Schülervisum nach Nigeria abgeschoben wurde, begehrt Ersatz für die entstandenen Schäden und ihren zukünftigen Verdienstentgang von der Republik.
zum Artikel
OLG Wien: Ausgeschlossener Minderheitsaktionär darf auf Schadenersatz klagen
Nach dem Bank Austria Squeeze-out haben nun einige ausgeschlossene Minderheitsaktionäre, vertreten durch Leitner & Häusler, Klagen im streitigen Verfahren gegen die Unicredit S.p.A. erhoben. Sie stützen ihre Klagen auf die Verletzung von Gleichbehandlungspflichten durch die Hauptaktionärin durch Zuzahlungen an einzelne Aktionäre im Zusammenhang mit dem Squeeze-out. Das OLG Wien hat nun in gleich zwei Parallelverfahren bestätigt, dass derartige Klagen auf den streitigen Rechtsweg gehören und das angerufene Gericht zuständig ist.
zum Beschluss (06.12.2021) zum Beschluss (29.11.2021)
Abfindung im BWT Squeeze-Out zu niedrig
Im Verfahren um die Angemessenheit der Barabfindung waren ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft, die unter anderem auch von Leitner & Häusler vertreten waren, erfolgreich: Das Landesgericht Wels bestimmte die angemessene Barabfindung mit
€ 23,- je Aktie statt der ursprünglich angebotenen € 16,51. Es orientierte sich dabei am gewichteten Börsenkurs der letzten sechs Monate vor dem Squeeze-Out Beschluss. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
OGH: Anleger darf seinem Berater vertrauen
Der Oberste Gerichtshof hat in seinem zuletzt entschiedenen Fall zur Haftung der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG wegen Nichtaufklärung über Innenprovisionen ein Mitverschulden des durch Leitner & Häusler vertretenen Anlegers verneint. Im Anschluss an seine bisherige Judikatur hob das Höchstgericht hier das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Anleger und seinem Berater hervor, aufgrund dessen der Anleger keinen Grund gehabt habe, an den Ausführungen seines Beraters zu zweifeln. Auch habe der Anleger selbst keine relevanten Fachkenntnisse gehabt, um die übergebenen Beitrittsunterlagen hinreichend überprüfen zu können.
zum UrteilOLG Wien: Unerfahrene Anleger trifft grundsätzlich kein Mitverschulden
Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien erneut zu Schadenersatz wegen Verschweigens von Innenprovisionen verurteilt. Der von Leitner & Häusler vertretene Anleger muss sich das Nichtlesen der Beitrittsunterlagen nicht als Mitverschulden anlasten lassen. Das OLG betont, dass gerade unerfahrene Anleger keinen Grund haben, den mündlichen Ausführungen ihres Beraters zu misstrauen – schließlich sucht ein Anleger einen Berater gerade deshalb auf, weil er selbst keine ausreichende Sachkenntnis hat. Auch der Einwand der RLB, sie hätte die Produkte auch ohne Kick-Back vertrieben, wurde vom Gericht verworfen. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Banken auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
zum UrteilPrimat der Politik? Ist die österr. Demokratie krisenfest? Podiumsdiskussion im republikanischen Club mit Mara-Sophie Häusler
Zu dem Thema „Primat der Politik? Müssen das Verfassungs- und das Europarecht der Innenpolitik weichen? Ist die österreichische Demokratie krisenfest?“ hat der Republikanische Club eine Podiumsdiskussion veranstaltet, bei der Mara-Sophie Häusler mit weiteren ExpertInnen aus Politik- und Rechtswissenschaft über die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Spannungsverhältnis zu den Grundrechten, Fake law und darüber, wie krisenfest die österreichische Demokratie ist, diskutiert.
zur DiskussionCOVID-19 Maßnahmen auf dem Prüfstand: Podiumsdiskussion an der SFU
In einer von Max Leitner geleiteten Podiumsdiskussion an der Sigmund Freund PrivatUniversität wurden die VfGH-Erkenntnisse zu den Corona-Maßnahmen, insbesondere auch die erfolgreiche Anfechtung der COVID-19 Verordnung durch Leitner & Häusler, von Expertinnen und Experten aus Politik und Rechtswissenschaft diskutiert.
zur DiskussionMax Leitner im Gespräch mit dem Falter über die gesetzwidrige COVID-Verordnung und ihre Folgen
Max Leitner im Falter vom 29.07.2020 über die erfolgreiche Anfechtung der COVID-19-Verordnung beim VfGH und ihre Folgen.
zum Artikel
Erfolg vor VfGH: Betretungsverbot öffentlicher Orte gesetzwidrig
Mit Erkenntnis vom 14.07.2020 hat der Verfassungsgerichtshof Teile der Verordnung des Gesundheitsministers, die die Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote öffentlicher Orte regelte, für gesetzwidrig erklärt. Anlassfall war der Individualantrag eines von Leitner & Häusler vertretenen Wiener Universitätsassistenten. Nach Ansicht des Höchstgerichts gab es für ein allgemeines Ausgehverbot keine Grundlage im COVID-19-Maßnahmengesetz. Die Entscheidung hat insbesondere auch Auswirkungen auf laufende Verwaltungsstrafverfahren, in denen die gesetzwidrigen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind.
VfGH V 363/2020
Dr. Mara-Sophie Häusler zu Gast bei PLUS iuris
Dr. Häusler spricht in der aktuellsten Podcast-Folge von PLUS iuris, dem Podcast für österreichisches und europäisches Recht, mit Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka über die aktuellste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der die Haftung einer Bank in einem von Leitner & Häusler betreuten Schiffsfondsfall bejaht und schafft gleichzeitig einen Überblick über die Anlageberaterhaftung in diesen Fällen.
zur Podcast-FolgeOGH bejaht erneut Haftung wegen Fehlberatung über Innenprovision
Erneut wurde eine österreichische Bank in einem von Leitner & Häusler betreuten Fall rechtskräftig aufgrund unterlassener Information über die Innenprovision zum Schadenersatz verurteilt. Der Oberste Gerichtshof betonte nochmals, dass eine solche Aufklärungspflicht bereits vor dem WAG 2007 bestand. Die Bank ist zudem mit ihrem Versuch, einen Verzicht des Anlegers auf eine Aufklärung über die Innenprovision zu konstruieren, gescheitert. Gerade dann, wenn der Anleger dem Berater bei der Auswahl der Produkte weitgehend vertraut, hat dieser ein besonderes Interesse daran, zu erkennen, ob der Berater ein Eigeninteresse an der Empfehlung einer bestimmten Veranlagung hat.
OGH 1 Ob 159/19tAusgangsbeschränkungen werden Fall für den Verfassungsgerichtshof
Vertreten durch Leitner & Häusler fordert ein Wiener Universitätsassistent die Aufhebung der Verordnung des Gesundheitsministers, die Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote regelt. Geltend gemacht wird nicht nur die Verfassungswidrigkeit des der Verordnung zugrundeliegenden COVID-19-Maßnahmengesetzes, sondern auch die unverhältnismäßige Einschränkung von Grundrechten durch die Verordnung selbst (Die Presse vom 08.04.2020).
zum ArtikelDie Coronakrise und der abgesagte Krönungszug
Univ.- Prof. Dr. Max Leitner im Rechtspanorama vom 30.03.2020 (DiePresse) über die eher exotische Rechtsfigur des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die mit der Coronakrise wieder ins Zentrum juristischer Auseinandersetzungen rückt.
zum ArtikelHG Wien: Keine Erkundigungsobliegenheit der Anleger bei Schadenersatz wegen Fehlberatung
Unerfahrene Anleger haben grundsätzlich keinen Anlass, den mündlichen Zusicherungen ihres Bankberaters zu misstrauen, wie das Handelsgericht Wien in einem von Leitner & Häusler betreuten Fall (nicht rechtskräftig) entschied. Damit traf diese Anleger auch keine weitreichende Erkundigungsobliegenheit hinsichtlich einer möglichen Fehlberatung, die eine Verjährung ausgelöst hätte. Auch ein Mitverschulden lag im konkreten Fall nicht vor. Deshalb sprach das Handelsgericht Wien den klagenden Anlegern Schadenersatz wegen Fehlberatung beim Anlagekauf zu.
HG Wien 60 R 5/19vOGH: Zum Provisionsanspruch bei Personalvermittlung
Kein Entfall des Entgeltanspruchs für Personalvermittlung bei Kündigung in der Probezeit
Eine Kundin verweigerte einem von Leitner & Häusler vertretenen Personalvermittlungsunternehmen die Provision, weil das Dienstverhältnis mit der vermittelten Angestellten nach zwei Wochen wieder beendet wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist hat entschieden, dass die Kundin die Provision zu leisten hat und folgt damit der von Leitner & Häusler vertretenen Rechtsansicht. Auf die Personalvermittlung gelangt das Maklergesetz zur Anwendung, anders als etwa bei der nachträglichen Auflösung von Kaufverträgen ändert die Auflösung eines bereits begonnenen Dauerschuldverhältnisses aber nichts am Provisionsanspruch der Maklerin. Weil die Auflösungsmöglichkeit dem Dienstverhältnis immanent ist, bleibt daher der Anspruch auf Provision auch dann bestehen, wenn das Dienstverhältnis schon in der Probezeit aufgelöst wird.
OGH 8 Ob 84/19iOGH: Keine Beweiserleichterung für Banken bei Schadenersatz wegen verschwiegener Innenprovision
Der OGH bestätigte in einem von Leitner & Häusler betreuten Fall seine Vorentscheidung, wonach die Beweislast dafür, dass trotz zusätzlicher Innenprovision keine Interessenkollision vorgelegen habe, die beklagte Bank trifft. Gründe für eine Beweiserleichterung für die Beklagte seien nicht erkennbar. Außerdem sprach das Höchstgericht erneut aus, dass es irrelevant ist, ob beim konkreten Bankbetreuer eine Interessenkollision wegen der Innenprovision vorlag, sondern es auf die beratende Bank als solche ankomme.
OGH 1 Ob 78/19fKein Mitverschulden eines Anlegers bei Investition in geschlossene Fonds, urteilt OLG Wien
Einen in rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fragen unbedarften Anleger trifft kein Mitverschulden, wenn ihm nicht auffällt, dass ihm empfohlene geschlossene Fonds entgegen der Angaben des Beraters keine „sicheren“ Anlagen sind und keine Kapitalerträge ausschütten. Dies urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien und sprach dem von Leitner & Häusler vertretenen Anleger Ersatz für seine Investition zu. Es hält darüber hinaus fest, dass die Verjährungsfrist erst bei einer für den konkreten Anleger leicht verständlichen Information zu laufen beginnen kann.
OLG Wien 14 R 34/19aOLG Wien: Erneute Haftung der RLB wegen Fehlberatung
Das OLG Wien sprach einem Anleger, der von Leitner & Häusler vertreten wurde, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des OGH Schadenersatz wegen Fehlberatung gegen die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien zu. Der rechtswidrige Aufklärungsmangel lag im Verschweigen einer Innenprovision und zwar unabhängig von der Höhe dieser Innenprovision. Das OLG Wien hielt dabei fest, dass sich die Aufklärungspflicht einer Bank über Innenprovisionen aus dem Gesetz selbst ergibt, auf dessen Unkenntnis sich die RLB nicht berufen kann.
OLG Wien 1 R 114/18vOGH: RLB erneut zum Schadenersatz wegen Fehlberatung verurteilt
Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien wurde in einem von Leitner & Häusler betreuten Fall erneut rechtskräftig wegen des bestehenden Interessenskonfliktes zum Schadenersatz verurteilt. Der Beweis, dass das MPC-Produkt auch ohne zusätzliche Innenprovision vertrieben worden wäre, ist der Bank wieder nicht gelungen. Der Oberste Gerichtshof gewährte ihr in diesem Zusammenhang keine Beweiserleichterung und hielt darüber hinaus erneut fest, dass es auf den Interessenkonflikt bei der beratenden Bank und nicht beim konkreten Kundenbetreuer ankommt.
OGH 2 Ob 25/19vOLG Wien: Erneute Bestätigung der Kick-back-Rechtsprechung
Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien kann selbst unter Zugrundelegung eines reduzierten Beweismaßes nicht beweisen, dass die MPC-Produkte auch ohne Vergütung vertrieben worden wären. Das OLG Wien hielt in einem von Leitner & Häusler betreuten Fall fest, dass die verdeckten Innenprovision von MPC an die RLB geleistet wurden, damit diese ihre Produkte vertreibt. Der Interessenkonflikt müsse in Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der beratenden Bank und nicht beim konkreten Kundenbetreuer vorliegen.
OLG Wien 129 R 22/19gHG Wien: gestärkte Position der Anleger festigt sich
Bei der Geltendmachung von Schadenersatz aus Fehlberatung einer Bank (hier: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien) hat der Anleger zu beweisen, wie er bei richtiger Information gehandelt hätte. Das Handelsgericht Wien hat im Verfahren der von Leitner & Häusler vertretenen Anleger erneut betont, dass keine strengen Anforderungen an diesen Beweis zu stellen sind. Hätten die Anleger bei korrekter Beratung gar nicht veranlagt, trifft sie keine Beweislast für die Wahl und Entwicklung einer hypothetischen Alternativanlage. Dieser Umstand ist vielmehr einem Erhalt des Kapitals der Anleger gleichzusetzen.
HG Wien 41 Cg 161/13dVerjährungseinwand der Kirche ist befremdlich
Univ.-Prof. Dr. Max Leitner in Die Presse vom 11.03.2019
zum ArtikelOGH: Kein Mitverschulden des Anlegers bei Schadenersatz wegen verdeckter Innenprovision
Der Oberste Gerichtshof bestätigt in einem von Leitner & Häusler betreuten Fall die Rechtsprechung, wonach ein Anlageberater einem Interessenkonflikt unterliegt, wenn er das verkaufte Produkt ohne zusätzliche Innenprovision nicht vertrieben hätte. Ein Mitverschulden des Anlegers scheidet aus, wenn in den Unterlagen kein Hinweis auf den Kick-back enthalten war.
OGH 1 Ob 137/18fOLG Wien: Kick-back-Rechtsprechung festigt sich
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem weiteren Fall die Ansicht des Handelsgerichts bestätigt, dass die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG die Holland-Immobilien-Fonds nicht vertrieben hätte, wenn sie dafür keine verbotenen Kick-backs erhalten hätte. Der von Leitner & Häusler vertretene Anleger hat daher (teilweise bereits rechtskräftig) Anspruch auf Schadenersatz.
OLG Wien 1 R 37/18wVortrag beim Privatissimum Privatrecht
Dr. Mara-Sophie Häusler trägt an der Wirtschaftsuniversität Wien zum Nachweis der Alternativanlage beim Anlegerschaden vor.
zum ProgrammOGH: Beratungsfehler der RLBbei geschlossenen Fonds zumindest grob fahrlässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ausgesprochen, dass die Beratung der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG (RLB) in Bezug auf einen geschlossenen Holland-Immobilien-Fonds derartig verfehlt war, dass darin „(zumindest) an Vorsatz grenzende grobe Fahrlässigkeit“ liegt. Die RLB hatte den von Leitner & Häusler vertretenen Anlegern versichert, dass sie im schlimmsten Fall nur ihr eingesetztes Kapital zurückbekämen; tatsächlich trat ein Totalverlust ein.
OGH 2 Ob 172/17hRaiffeisen muss Pensionisten-Ehepaar Schadenersatz leisten
Das Oberlandesgericht Wien hat die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG (RLB) rechtskräftig zu Schadenersatz wegen der Fehlberatung über geschlossene Holland-Immobilien-Fonds verurteilt. Die RLB hatte dem von Leitner & Häusler vertretenen Ehepaar die Holland-Fonds zu Unrecht als „sichere“ Anlage angepriesen, bei der eine „nur im Fall eines Krieges etwas passieren könne“. Die Anleger erhalten ihren gesamten Kapitaleinsatz samt 3 % Zinsen ersetzt.
OLG Wien 1 R 138/17xOGH: Ansprüche aus Fehlberatung über MPC-Produkt nicht verjährt
In einem von Leitner & Partner geführten Verfahren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) wiederholt ausgesprochen, dass es für den Verjährungsbeginn bei mehreren Aufklärungsfehlern die Kenntnis des betreffenden Beratungsfehlers ankommt. Eine Erkundungsobliegenheit des Anlegers bestehe nur ausnahmsweise. Der OGH stellte klar, dass ein potentielles Mitverschulden des Anlegers nur dann zu berücksichtigen ist, wenn es sich auch auf den jeweiligen Aufklärungsfehler bezieht.
OGH 1 Ob 112/17bOGH stärkt Position der Anleger
Bei der Geltendmachung von Schadenersatz aus Fehlberatung einer Bank (hier: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien) hat der Anleger zu beweisen, wie er bei richtiger Information gehandelt hätte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren des von Leiter & Partner vertretenen Anlegers nochmals betont, dass keine strengen Anforderungen an diesen Beweis zu stellen sind. Hätte er nicht veranlagt, trifft ihn keine Beweislast.
OGH 8 Ob 2/17bRaiffeisenlandesbank NÖ-Wien erneut zum Ersatz verurteilt
Die mangelnde Aufklärung über erhaltene Innenprovisionen hat für die Bank nun teure Folgen: Das Handelsgericht Wien hat die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien (nicht rechtskräftig) wegen des bestehenden Interessenskonfliktes erneut zum Schadenersatz verurteilt. Der Beweis, dass das MPC-Produkt auch ohne zusätzliche Provision vertrieben worden wäre, ist der Bank nicht gelungen.
HG Wien 58 Cg 2/16dStreit um Bank-Austria-Deal eskaliert
Abfindung. Zehn Jahre nach dem Kauf durch die UniCredit reißt streitbaren Aktionären, die eine höhere Abfindung wollen, die Geduld: Sie planen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik. Die Presse, 25.11.2017
zum ArtikelHG Wien: Rechtsprechung zu Kick-backs, Ausschüttungsschwindel und Weichkosten festigt sich
Das HG Wien hat erneut in einem nicht rechtskräftigen Urteil ein Finanzberatungsunternehmen zu vollem Schadenersatz an eine von Leitner & Partner vertretene Anlegerin verurteilt. die Anlegerin war nicht über die rechtswidrigen Kick-back-Zahlungen, die überhöhten Weichkosten und den Umstand, dass die Ausschüttungen rückforderbar sind, aufgeklärt worden.
HG Wien 24 Cg 4/15vStrafanzeige wegen Schiffsfonds
derStandard.at vom 18.08.2017 über die Anzeige einiger Anleger, die von der Anwaltskanzlei Leitner & Partner vertreten sind, gegen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien und CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L wegen der Zahlung und Annahme von Kick-back-Zahlungen
zum Artikel„Das ist keine faire Bewertung“
Der Standard vom 16.08.2017 über den Squeeze-out bei der BWT
zum ArtikelOLG Wien: Volksbank zu Schadenersatz verurteilt
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt ein Urteil des Handelsgerichts Wien, mit dem die Volksbank Wien AG zu vollem Schadenersatz an von Leitner & Partner vertretene Anleger verurteilt wurde. Die Anleger hatten in „Holland-Fonds“ investiert, wurden aber nicht darüber aufgeklärt, dass die Ausschüttungen zurückgefordert werden können und ein Risiko des Totalverlustes besteht.
OLG Wien 2 R 52/17gHG Wien: Raiffeisen wegen „Holland-Fonds“ zu Schadenersatz verurteilt
Die Rechtsprechung des Handelsgerichts (HG) Wien festigt sich und hat erneut Anlegern von MPC-Fonds, die von Leitner & Partner vertreten werden, in zwei nicht rechtskräftigen Urteilen vollen Schadenersatz gegen die Raiffeisenlandesbank zugesprochen. Raiffeisen hat die Anleger nicht über wesentliche Risiken der Anlageprodukte, wie die Rückforderbarkeit der Ausschüttungen, das Totalverlustrisiko, die hohen Weichkosten und die Kick-back-Zahlungen aufgeklärt.
Das zweite, inhaltlich ähnliche Urteil finden Sie hier.
HG Wien 13 Cg 97/15iOGH: Kaltes Delisting von BWT rechtsmissbräuchlich
Die börsenotierte Gesellschaft wollte im Wege der Verschmelzung auf ein nicht börsenotiertes Unternehmen die Börsenotiz beenden und damit einen Wertverlust des Streubesitzes herbeiführen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in diesem von Leitner & Partner mitbetreuten Fall entschieden, dass dieses Vorgehen rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig ist.
OGH 6 Ob 221/16tOGH: Kick-back-Zahlungen an Raiffeisen sind rechtswidrig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer lang erwarteten Entscheidung ausgesprochen, dass die für den Vertrieb der MPC-Produkte bezahlten Kick-backs (verdeckte Provisionen) rechtswidrig sind. Der OGH gesteht der Bank aber die Möglichkeit zu, in einem fortgesetzten Verfahren zu beweisen, dass die verheimlichte Provision im konkreten Fall keinen Interessenkonflikt verursacht hat.
OGH 2 Ob 99/16xKick-back-Zahlungen: Weiteres Urteil des HG Wien gegen die Raiffeisenlandesbank
Das Handelsgericht (HG) Wien verurteilt erneut in einem von Leitner & Partner betreuten Fall die Raiffeisenlandesbank in einem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollem Schadenersatz für einen Anleger von MPC-Fonds. Das Handelsgericht bemängelt, dass die Bank den Anleger nicht über die rechtswidrigen Kick-back-Zahlungen aufgeklärt hat.
HG Wien 51 Cg 47/13pOGH: Rechtsschutzversicherung ARAG muss Prozess über geschlossene Fonds decken
Die Rechtsschutzversicherung ARAG verweigerte einem von Leitner & Partner vertretenen Versicherungsnehmer die Deckung für einen Anlegerprozess, weil er eines von mehreren ähnlichen Anlageprodukten vor Abschluss der Versicherung gekauft hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung den Prozess über die Fehlberatung hinsichtlich jener Produkte, die in die Versicherungszeit fallen, decken muss.
OGH 7 Ob 20/17tHG Wien: Volksbank zu Schadenersatz wegen „Holland-Fonds“ verurteilt
Das Handelsgericht (HG) Wien verurteilt die Volksbank Wien AG in einem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollem Schadenersatz für Anleger eines MPC-Fonds, die von Leitner & Partner vertreten werden. Die Volksbank hat die Anleger nach Ansicht des HG Wien nicht richtig darüber aufgeklärt, dass die Ausschüttungen zurückgefordert werden können und ein Risiko des Totalverlusts besteht.
HG Wien 661 Cg 19/16kOLG Wien hält hohe Weichkosten für aufklärungsbedürftig
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat erstmals ausgesprochen, dass Anleger geschlossener Fonds über sogenannte Weichkosten aufzuklären sind, wenn diese eine erhebliche Höhe des investierten Kapitals erreichen. Diese Höhe beziffert das OLG Wien in Anlehnung an die deutsche Rechtsprechung mit 15 %. Die Weichkosten – das sind Kosten, die nicht direkt in das Investment fließen wie etwa Vertriebsspesen und Marketingkosten – liegen bei geschlossenen MPC-Fonds regelmäßig deutlich über dieser Grenze. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das OLG hat einen weiteren Rechtszug zum OGH zugelassen, da es noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Weichkosten gibt.
OLG Wien 14 R 173/15mMeinungsfreiheit deckt Böhmermanns „Schmähkritik“
Dr. Max Leitner in Die Presse vom 02.05.2016
zum ArtikelPROFIL – Prozessfinanz-Anwälte.de
Roland ProzessFinanz empfiehlt Priv.-Doz. Dr. Max Leitner als Prozessanwalt
zur EmpfehlungNeue Zeitschrift für Gesundheitsrecht
Dr. Mara-Sophie Häusler ist Mitglied der Redaktion der Zeitschrift für Gesundheitsrecht, deren erste Ausgabe nun erschienen ist.
zur Zeitschrift„Erfolg für Aktionärskultur“
Gericht stoppt den Plan von BWT-Chef Weißenbacher, das Unternehmen ohne Squeeze-out von der Börse zu nehmen, Die Presse vom 12.04.2016
zum ArtikelSchiff in Schräglage
Beantwortung einer Leseranfrage von Dr. Mara-Sophie Häusler, Gewinn, 03/2016
zum ArtikelWeiteres rechtskräftiges Urteil des OLG Wien gegen die Erste Bank
In diesem von Leitner & Partner betreuten Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Entscheidung des Handelsgerichts (HG) Wien abgeändert und dem Anleger Schadenersatz zugesprochen. Das HG Wien war nicht überzeugt gewesen, dass der Anleger das Geld kapitalerhaltend angelegt hätte, wenn er nicht in den beanstandeten HCI-Schiffsfonds investiert hätte. Das OLG Wien teilte diese Ansicht nicht: Der Anleger muss nur plausibel machen, dass ihm das Geld erhalten geblieben wäre, wenn ihn die Bank nicht falsch beraten hätte.
OLG Wien 1 R 113/15tUrteil des OLG Wien: Erste Bank rechtskräftig zu vollem Schadenersatz verurteilt
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt ein Urteil des Handelsgerichts Wien, mit dem die Erste Bank zu Schadenersatzzahlungen an ein von Leitner & Partner vertretenen Ehepaar verurteilt wurde. Die Anleger hatten in mehrere HCI-Schiffsfonds investiert. Auch in diesem Urteil stützt das Gericht den Anspruch der Anleger auf den „Ausschüttungsschwindel“ und die Kick-back-Zahlungen in der Höhe von 7 %, die die Bank zusätzlich zur von den Anlegern bezahlten Provision erhalten hat.
OLG Wien 34 R 125/15zHG Wien: Raiffeisenlandesbank erneut verurteilt
Das Handelsgericht Wien hat erneut zwei von Leitner & Partner vertretenen Anlegern vollen Schadenersatz aus einer Fehlberatung über einen MPC-Hollandfonds (nicht rechtskräftig) zugesprochen. Das Handelsgericht bemängelt, dass die Bank nicht darüber aufgeklärt hat, dass die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen waren, nicht über die hohen Weichkosten informiert hat und das Risiko heruntergespielt hat.
HG Wien 41 Cg 161/13dHaftung des Schiedsrichters
Das neue Buch von Dr. Max Leitner – eine umfassende Untersuchung der Schiedsrichterhaftung – ist im Manz Verlag erschienen.
zum BuchSchiffsfonds: Rechtskräftige Urteile auch gegen Erste Bank
Wirtschaftsblatt online, 22.01.2016
zum ArtikelGerichtsgebühren – Art 47 GRC
Dr. W. Leitner zum Schutz des „fair trial“ in der Europäischen Grundrechte-Charta im Österreichischen Anwaltsblatt 2015/10
zum ArtikelHöchstgericht sprach Schadenersatz zu
Schifffonds: Laut Anwalt brach letzter Verteidigungswall der Banken zusammen, Der Standard vom 13.10.2015
zum ArtikelUrteil des OGH : Schadenersatz für HCI-Anleger
Der Oberste Gerichtshof (OGH) spricht einem von Leitner&Partner vertretenen Anleger eines HCI-Schiffsfonds vollen Schadenersatz zu. Er war dem „Ausschüttungsschwindel“ aufgesessen: Sein Berater hatte ihn nicht darüber aufgeklärt, dass die Ausschüttungen, mit denen das Produkt beworben wurde, tatsächlich bloß Rückzahlungen seines Kapitals sind. Der OGH verwirft den Einwand des Beraters, der Anspruch sei verjährt und betont, dass es für die Bemessung der Verjährung auf die Kenntnis des Klägers vom jeweils geltend gemachten Aufklärungsfehler ankommt.
OGH 3 Ob 112/15iErste Bank muss Anlegern Geld zurückzahlen
Urteil: Zu wenig über Risiken geschlossener Fonds aufgeklärt; Bank geht in Berufung, Der Standard vom 24.09.2015
zum Artikel„Es soll nur der haften, der einen Schaden verursacht hat“
Ein Gespräch mit Dr. Mara-Sophie Häusler, LL.M. in der Zeitschrift DAM
„Die AllgemeinMediziner“,Ausgabe 7/15
Hollandfonds: Pensionist gewinnt gegen Raiffeisen
Beitrag auf orf.at zur Schadenersatzpflicht wegen Fehlberatung in Sachen Schiffs- und Immobilienfonds
zum BeitragSittenwidrige Verträge und Scheinrechnungen
Der Standard vom 20.08.2015 zu den Geldflüssen zwischen der FPÖ und der Ideenschmiede
zum ArtikelEx-Aktionäre der BA fordern von Unicredit eine Milliarde €
Wirtschaftsblatt vom 26.06.2015
zum ArtikelLG Korneuburg: Schadenersatz für MPC-Anleger
Eine regionale Raiffeisenbank wurde vom Landesgericht Korneuburg verurteilt, einem Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds („Holland 68“) vollen Schadenersatz zu leisten. Der von Leitner&Partner vertretenen Pensionist war über wesentliche Eigenschaften des Produkts nicht richtig aufgeklärt wurden: den Umstand, dass die „Ausschüttungen“ rückforderbar sind,das Totalverlustrisiko und die Auswirkungen der Steuerpflicht in den Niederlanden. Die Bank akzeptierte das Urteil und bezahlte den zugesprochenen Betrag.
LG Korneuburg 5 Cg 57/14a„Es steht ja das reale Leben dahinter“
Ein Gespräch mit Dr. Mara-Sophie Häusler, LL.M.
im Facultas-Magazin Wissen, Frühjahr 2015
HG Wien: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien erneut wegen MPC-Fonds verurteilt
Das Handelsgericht Wien hat erneut einer von Leitner&Partner vertretenen Anlegerin Ersatz für den Schaden zugesprochen, den sie dadurch erlitten hat, dass ihr von der Raiffeisenbank zahlreiche MPC-Produkte empfohlen wurden. Die Bank hätte die Anlegerin über die Rückforderbarkeit der Ausschüttungen aufklären und den durch Provisionszahlungen entstandenen Interessenkonflikt offenlegen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
HG Wien 34 Cg 29/14tMPC-Fonds: Internes Raiffeisen-Protokoll legt Beratungsfehler offen
Beitrag auf orf.at zur Fehlberatung bei geschlossenen Fonds
zum BeitragUrteil des HG Wien: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien wegen „Schiffsfonds“ verurteilt
Das Handelsgericht Wien hat die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien (nicht rechtskräftig) zum Schadenersatz für die Vermittlung von geschlossenen MPC- und Lloyds-Fonds verurteilt. Die Bank hatte dem Anleger, der von Leitner&Partner vertreten wurde, nicht erklärt, dass die „Ausschüttungen“, mit denen die Produkte beworben wurden, Kapitalrückzahlungen waren, die der Anleger unter Umständen wieder zurückzahlen muss. Außerdem hätte die Bank dem Anleger mitteilen müssen, dass sie über den Ausgabeaufschlag hinaus Provisionen (Kick-backs) erhält.
HG Wien 51 Cg 47/13pUrteil des LG Korneuburg und
des OLG Wien zu MPC-Reefer Flottenfonds
Wäre die Anlegerin darüber aufgeklärt worden, dass die nach der Struktur des Anlageproduktes geplanten „Ausschüttungen“ keine Erträge sondern Entnahmen aus der Kapitaleinlage sind, hätte sie die Veranlagung nicht gewählt; sie kann daher den Ersatz des eingezahlten Kapitals samt den gesetzlichen Zinsen von 4 % p.a. verlangen.
LG Korneuburg 2 Cg 25/13x OLG Wien 4 R 27/14s25 Jahre IVA
Dr. Leitner über die Gründungsphase des Interessenverbandes für Anleger, Börsen-Kurier vom 22.05.2014
zum ArtikelSchiffsfonds: Das Leid der Kommanditisten
Üppige Kickbacks für strudelnde Schiffe
Der Standard vom 16.05.2014
„Banken, Immoschrott und Schiffe“
Dr. Leitner zu Holland-Immobilien und Schiffsfonds, Börsen-Kurier vom 14.11.2013
zum ArtikelSchadenersatz für Schiffsfondsgeschädigte
Gastkommentar Dr. Leitner,Wirtschaftsblatt vom 21.11.2012
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